Fakt1: In Eurem Grundrecht als deutscher Bürger steht, das es Euch
erlaubt ist, private Kopien zu ziehen. Es gibt derzeit kein Gesetz
das Euch dieses verbietet, sonder es Euch ausdrücklich erlaubt.
Und? Das wird ja durch den Kopierschutz (noch) nicht beschnitten. Du
darfst dir nach wie vor eine Kopie ziehen. Du darfst zu diesem Zweck
sogar den Kopierschutz (noch) umgehen. Du kannst die CD auch analog
auf Tape oder auf MD ziehen. ist alles erlaubt.
Es ist natürlich richtig, daß die Lage durch den Kopierschutz
momentan so aussieht, als wenn du dein Recht auf Reisefreiheit
dadurch umsetzen müßtest, ungesehen über die Grenze zu kommen 
Fakt2: Kopien kann ich nur mit CDR(W) machen. Diese können diese CDs
nicht lesen.
Falsch. Niemand sagt, daß die Kopie 1:1 und digital sein muß. Wenn du
dir eine Kopie von der Mona Lisa an die Wand hängst, ist die ja auch
“verlustbehaftet”.
Fakt3:Produkthaftung. Ich habe eine Hifianlage von Denon und eine von
Grundig. Die Denon hat einen DVD/CD Player…frist die CDs nicht. Die
Das fällt nicht unter Produkthaftung, sondern unter §343 BGB
(“Sachmangel”).
handelt es sich um mangelhafte Ware die nach der PRodukthaftung
zurückgegeben werden darf. Habt Ihr das mal bei WOM oder Saturn
probiert…..Haha..
Nicht wegen Produkthaftung. Wenn du damit kommst, lachen die sich ja
kaputt. Du mußt sie wegen Sachmangel zurückgeben. Ein Sachmangel
liegt, vor, wenn das Produkt für den üblichen Gebrauch nicht zu
benutzen ist. Wenn eine Warnung auf der CD angebracht ist, mußt du
halt ein normales Hifi-Gerät ausgraben, welches Probleme macht. Die
Nennung eines billigen DVD-Players reicht hierfür aus, denn Yamakawa
und Konsorten haben eh fast nur DVD-ROM-Laufwerke drin, die genau die
gleichen Probleme machen.
Und: JA! Die Märkte nehmen diese CDs anstandslos zurück.
Voraussetzung ist natürlich, daß man eine qualifizierte Begründung
vorbringt.